Ärztegesetz-Novelle 2023 (298/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird (Ärztegesetz-Novelle 2023)

Kurzinformation

Ziel

Schaffung der ärztegesetzlichen Grundlage für die Einführung der Fachärztin/des Facharztes für Allgemeinmedizin und Familienmedizin mit einer fünfjährigen Ausbildung

Inhalt

  • Anpassung der Ausbildungsstruktur an fachärztliche Ausbildung mit Sonderfachgrundausbildung und Sonderfachschwerpunktausbildung einschließlich der Anerkennung der Ausbildungsstätten
  • Erweiterung der Ausbildungsdauer von vier Jahren auf fünf Jahre durch stufenförmige Erweiterung der Dauer der allgemein- und familienmedizinischen Ausbildung in Lehrpraxen, Lehrgruppenpraxen oder Lehrambulatorien
  • Festlegung von Übergangsregelungen für bestehende Ärztinnen/Ärzte für Allgemeinmedizin

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Das aktuelle Regierungsprogramm (2020–2024) sieht die Einführung der Fachärztin/des Facharztes für Allgemeinmedizin und Familienmedizin vor. Ziel der Ärztegesetz-Novelle 2023 ist, eine ärztegesetzliche Grundlage zu schaffen, um das Sonderfach Allgemeinmedizin und Familienmedizin mit einer fünfjährigen fachärztlichen Ausbildung ab 1. Juni 2026 realisieren zu können.

Das Aufgabengebiet des Sonderfaches Allgemeinmedizin und Familienmedizin soll die primäre Gesundheitsversorgung, insb. die ganzheitliche, kontinuierliche und koordinative medizinische Betreuung des gesamten menschlichen Lebensbereiches, umfassen.

Im Wesentlichen soll die diesbezügliche Gesundheitsförderung, Krankheitserkennung und Krankenbehandlung einschließlich der Einleitung von Rehabilitations- und Mobilisationsmaßnahmen aller Personen, unabhängig vom Alter, Geschlecht und von der Art der Gesundheitsstörung und unter Berücksichtigung des Umfelds der Person, der Familie, der Gemeinschaft und deren Kultur, beinhaltet sein.

Die Sonderfachgrundausbildung soll 33 Monate, die Sonderfachschwerpunktausbildung 18 Monate dauern.

Die für die Sonderfachgrundausbildung erarbeiteten Inhalte umfassen Allgemeinmedizin und Familienmedizin (sechs Monate), Innere Medizin (sechs Monate) sowie die weiteren Sonderfächer in den Bereichen der Kinder- und Jugendheilkunde, Orthopädie und Traumatologie, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin sowie Frauenheilkunde und Geburtshilfe in der Dauer von jeweils drei Monaten samt Wahl-(Pflicht-)Fächern in der Dauer von insgesamt vier Monaten.

Die Sonderfachschwerpunktausbildung soll Allgemeinmedizin und Familienmedizin samt vertiefendem Kompetenzerwerb in Bereichen wie bspw. Geriatrie, Schmerztherapie, Palliativmedizin oder Substitution umfassen.

05.10.2023

Übermittelt von

Johannes Rauch

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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