Primärversorgungsgesetz, Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, Änderung (252/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Primärversorgungsgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden

Primärversorgungsgesetz und Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, Änderung

Ziele

  • Nachhaltige Stärkung der Primärversorgung zur Verbesserung der ambulanten wohnortnahen Versorgung der Bürgerinnen/Bürger
  • Attraktivierung der Tätigkeitsfelder für Ärztinnen/Ärzte und für Angehörige der weiteren Gesundheitsberufe sowie Verbesserung der Arbeits- und Rahmenbedingungen

Inhalt

  • Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Primärversorgungseinheiten
  • Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau von multiprofessionellen und interdisziplinären Primärversorgungseinheiten auf Landesebene

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Der Ausbau der Primärversorgung ist eines der wichtigsten Anliegen der Gesundheitspolitik, um den allgemeinen und direkten Zugang für alle Menschen mit gesundheitlichen Anliegen im Sinne einer umfassenden und qualitativ hochwertigen Grundversorgung in Österreich sicherzustellen.

Durch das Gesundheitsreformumsetzungsgesetz 2017 wurden mit dem Primärversorgungsgesetz (PrimVG) und den Begleitregelungen insbesondere im Vertragsrecht in den Sozialversicherungsgesetzen die gesetzlichen Grundlagen für die neuen Primärversorgungseinheiten (PVE) in Österreich geschaffen.

In der Praxis haben sich jedoch bei der Einführung von PVE Umsetzungsprobleme gezeigt, weshalb auch der zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung im Bundes-Zielsteuerungsvertrag vorgesehene Zielwert von 75 PVE bis Ende des Jahres 2021 nicht erreicht werden konnte.

Dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wurde eine gemeinsame Länderposition zur Reform der Primärversorgung mit Änderungsvorschlägen betreffend die rechtlichen Grundlagen von PVE übermittelt. Des Weiteren wurde auch in der Bundes-Zielsteuerungskommission die Notwendigkeit einer Änderung der Rechtsgrundlagen erkannt und es wurden die wesentlichen Eckpunkte für eine Neugestaltung des PrimVG festgelegt.

Vor diesem Hintergrund wurde im Rahmen einer Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen/Vertretern von Bund, Ländern und Sozialversicherung die vorliegende Novelle erarbeitet, die dazu beitragen soll, die Umsetzbarkeit konkreter Projekte zur Implementierung von PVE zu erleichtern und zu beschleunigen.

Zielsetzung dieser Novelle ist es, eine bedarfsgerechte Primärversorgung der Bevölkerung zu gewährleisten, wobei PVE nach dem PrimVG eine wesentliche Rolle einnehmen. Die zeitgerechte Schaffung und Inbetriebnahme von PVE ist essentiell, um die Versorgung der Bevölkerung ausreichend sicherzustellen. Mit dieser Novelle soll die Einrichtung von PVE vereinfacht und beschleunigt werden, um Versorgungslücken im Bereich der Primärversorgung zu vermeiden bzw. so rasch als möglich zu schließen. Mit den PVE soll ein umfassendes, multiprofessionelles Versorgungsangebot zur Verfügung gestellt werden und es soll insbesondere für jüngere Ärztinnen/Ärzte erleichtert und attraktiv gemacht werden, in dieser Organisationsform als Allgemeinmedizinerin/Allgemeinmediziner im Team tätig zu werden. Gleichzeitig soll der Bevölkerung ein umfassendes Angebot an Leistungen der Primärversorgung (inklusive Versorgung von Kindern und Jugendlichen und Versorgungsangebote im Bereich der Frauenheilkunde und Geburtshilfe) auch zu Tagesrandzeiten bzw. am Wochenende bereitgestellt werden.

02.03.2023

Übermittelt von

Johannes Rauch

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz